Positives Leiturteil für hängige 5G-Antennen-Baubewilligungen

Das Bundesgericht trifft eine wegweisende Entscheidung: Auch moderne Antennen halten das Schutzniveau gemäss Umweltschutzgesetz ein. Der Bund erwartet, dass hängige Antennen-Bewilligungsverfahren nun rascher entschieden werden können.
Beschwerden gegen die Modernisierung bestehender Anlagen beschäftigten zuletzt mehrmals das höchste Gericht des Landes. Im Fall einer Swisscom-Anlage in der Stadt Zürich kommt das Bundesgericht jüngst zum Schluss, dass das Schutzniveau durch den Betrieb der modernsten Antennentypen, den sogenannten adaptiven Antennen, gleich hoch sei wie bei herkömmlichen bisherigen Antennen
Ein wichtiger Entscheid. Denn dank diesem Leitentscheid erwartet Swisscom nun, dass den Baubewilligungen für über 1’000 weitere Modernisierungen bestehender Anlagen nichts mehr im Weg steht. Diese Zuversicht teilt auch das Bundesamt für Umwelt: Das Gericht habe bestätigt, dass der Korrekturfaktor, welcher für adaptiven 5G-Antennen geltend gemacht werden kann, verfassungs- und gesetzeskonform sei. Und: «Es ist anzunehmen, dass die hängigen Verfahren nun rascher entschieden werden können», schreibt das Bundesamt laut «SRF».
Zankapfel Korrekturfaktor
Doch was ist eigentlich der Streitpunkt? Adaptive Antennen sind eine Weiterentwicklung und versorgen bedarfsgerecht. Diese modernen Antennen senden also hauptsächlich dorthin, wo Endgeräte Daten benötigen. Dies im Gegensatz zu bisherigen Antennen, die einen ganzen Sektor gleichmässig versorgt haben, unabhängig von der Nachfrage. Wird die Strahlung dieser modernen Antennen mit den bisherigen Methoden beurteilt, dann werden sie benachteiligt. Sie könnten quasi nur mit angezogener Handbremse funktionieren.
Um diesen Nachteil auszugleichen, hat der Bundesrat den Korrekturfaktor geschaffen. Durch die Anwendung eines Korrekturfaktors wird dem Umstand Rechnung getragen, dass adaptive Antennen nicht gleichzeitig in alle Richtungen die maximal mögliche Sendeleistung abstrahlen, sondern die Sendeleistung für die Signale, die in verschiedene Richtungen abgestrahlt werden, aufgeteilt wird. Zusätzlich hat der Bundesrat festgelegt, dass der geltende Anlagegrenzwert neu über 6 Minuten gemittelt eingehalten werden muss. Dagegen klagten Mobilfunkgegner. Sie vertraten die Ansicht, dass damit das bisherige Schutzniveau nicht mehr eingehalten sei. Eine Behauptung, welcher das Bundesgericht nun widersprochen hat.
Adaptive Antenne in a Nutshell

Adaptive Antennen, oft fälschlicherweise 5G-Antennen genannt, übertragen Signale zielgerichtet zu aktiven Endgeräten wie Smartphones, Tablets und Laptops. Strahlung wird hauptsächlich dorthin gesendet, wo ein Gerät die Daten benötigt. Die Antennen sind also in der Lage, ihre Sendeleistung und Signale – immer innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte – bedarfsgerecht anzupassen oder eben: adaptiv auszusenden. Dank diesen Eigenschaften sinkt die Strahlenbelastung überall dort, wo sich kein aktives Gerät befindet, was die Gesamtimmissionen deutlich reduziert.
Bei konventionellen, älteren Mobilfunkantennen wird im Gegensatz dazu ein bestimmtes Gebiet immer gleichmässig versorrgt. Bei den adaptiven Antennen sind Personen, welche keine Funkverbindung nutzen, entsprechend weniger Strahlung ausgesetzt.