Anlagegrenzwerte im Mobilfunk: Strenges Vorsorgeprinzip in der Schweiz
Mobilfunk-Grenzwerte sind eine gesetzliche Limite, die uns vor negativen gesundheitlichen Auswirkungen schützen. Die internationale Strahlenschutzorganisation (ICNIRP) gibt Empfehlungen für die Definition der Anlagegrenzwerte im Mobilfunk ab. In der Schweiz wurde diese Empfehlung durch ein zusätzliches Vorsorgeprinzip erweitert und der sogenannte Anlagegrenzwert zehnmal strenger als die ICNIRP-Empfehlung definiert, die bereits ihrerseits grosszügige Schutzmargen miteinberechnet. Die Schweiz verfügt damit im internationalen Vergleich über die strengsten Auflagen im Mobilfunk.
Seit Jahrzehnten untersuchen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ob die nichtionisierende Strahlung, die im Mobilfunk, WLAN und anderen Funktechnologien als Trägermedium dient, Auswirkungen auf Menschen, Tiere oder die Natur hat. Aus dieser Forschung leiten sich die geltenden Schutzwerte ab. Eine bedeutende Instanz in der Definition der Grenzwerte ist die ICNIRP. Sie gibt Empfehlungen zu vorsorglichen Strahlenwerten ab. Sie leitet diese vom thermischen Effekt ab, da dieser in den mehreren tausend Studien zu Mobilfunk der einzige nachgewiesene und kausal erklärte Effekt von gesundheitlicher Relevanz darstellt.
Um auf Nummer sicher zu gehen – und um allfällige heute noch nicht bekannte biologische Effekte von nichtionisierender Strahlung zu berücksichtigen – berechnet die ICNIRP zusätzliche Schutzmargen in ihre Empfehlung mit ein. Mit einem Grenzwert von 50 V/m liegt dieser deutlich unter dem Wert der potenziell gefährlichen Strahlung mit einer Feldstärke von zirka 400 V/m. Auf der Basis der ICNIRP-Empfehlung definieren einzelne Länder, den für ihr Land geltenden Grenzwert.
Punkto Sicherheit ist die Schweiz Weltmeister
Zusätzlich zu den Sicherheitsmargen der ICNIRP baut die Schweiz weitere Sicherheitsmargen ein und liegt mit ihrem Anlagegrenzwert – für Orte mit dauerndem Aufenthalt – von 5 V/m 10-mal unter der Empfehlung der ICNIRP. Das bedeutet, eine Verminderung der Leistung der Antenne um 10 im Quadrat – also Faktor 100!
Im internationalen Vergleich legt die Schweiz den Anlagegrenzwerte damit 12-mal strenger als die USA und ganze 10-mal strenger als unsere Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Österreich fest.
Dieses Vorsorgeprinzip trägt den gesundheitlichen Bedenken Rechnung
Das strenge Vorsorgeprinzip in der Schweiz basiert auf dem Schweizer Umweltschutzgesetz (USG), wonach Emissionen aller Art so weit wie technisch möglich und wirtschaftlich tragbar zu reduzieren sind. Mit einer 10-mal strengeren Umsetzung der ICNIRP-Empfehlung, die ihrerseits bereits Sicherheitsmargen einkalkuliert, scheint der Fokus auf Funkstrahlung und Grenzwerte in der öffentlichen Diskussion um 5G unverhältnismässig – welcher nachgewiesen gesundheitsrelevante "Luftschadstoff" wird derart streng reguliert?
Der Gesundheitsschutz ist in der Schweiz in punkto Mobilfunk demnach mehr als gewährleistet und die Grenzwerte tragen bereits heute den gesundheitlichen Bedenken umfassend Rechnung. Mobilfunkanlagen in der Schweiz halten die gesetzlichen Grenzwerte mit grosser Marge ein. Dabei unterliegt die Kontrolle der Einhaltung der Anlagegrenzwerte von Mobilfunkantennen in der Schweiz strengen Vorgaben. Verantwortlich für die Genehmigung von Mobilfunkanlagen sind die kantonalen oder städtischen Fachbehörden (NIS-Fachstellen). Das Bundesamt für Umwelt legt hierfür geeignete Berechnungs- und Messmethoden fest – letzteres zusammen mit dem Eidgenössischen Institut für Metrologie METAS. Die Messungen an sich werden jeweils von akkreditierten Prüfstellen durchgeführt.
Weiterführende Informationen:
- FAQ: Was ist elektromagnetische Strahlung
- Bundesamt für Umwelt: Elektrosmog – Das Wichtigste in Kürze
- Podcast der ICNIRP zur Definition der Grenzwerte
Update per 30. April 2024
Italien erhöht den Strahlengrenzwert auf 15 Volt pro Meter.