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Die Ostschweizer Wirtschaft fordert schnellen 5G-Ausbau

16. Januar 2024

Der Ausbau der Mobilfunkantennen in der Ostschweiz harzt. Das ist schlecht für die hiesige Wirtschaft. Deshalb fordern die Industrie- und Handelskammern Thurgau und St.Gallen-Appenzell, dass die Kantone das Bagatellverfahren auch für moderne adaptive Antennen einführen.

Ein Beitrag von CHANCE5G-Stützpunktleiter Manfred Spiegel

 

Die Modernisierung von bestehenden Mobilfunkantennen ist in der Ostschweiz oft mit Hürden verbunden. Das erkennt man daran, wie die Ostschweizer Kantone bei den Mobilfunkempfehlungen der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) ausgewählt haben: wenig fortschrittlich. Fast alle Kantone in der Ostschweiz unterstützen die Option 1 der BPUK-Empfehlungen.

Die BPUK hat zwei Empfehlungen abgegeben, die BPUK-Option 1 und 2 – eine fortschrittliche und eine weniger fortschrittliche Option. Option 1 ist die weniger fortschrittliche Option, und verlangt bei einer Modernisierung, bei der eine weiterentwickelte adaptive Antenne zum Einsatz kommt, ein volles Baugesuch. Ein sogenanntes Bagatell- resp. Meldeverfahren ist nicht möglich. Zum Vergleich: Option 2 geht darüber hinaus und ermöglicht den Ausbau der Netze mit adaptiven Antennen unter Einhaltung des Vorsorgeprinzips. In diesem Fall kann eine Modernisierung im vereinfachten Verfahren erfolgen. In der Ostschweiz wenden alle Kantone die Option 1 an. Dementsprechend muss man die Ostschweiz als „konservativ“ und wenn es um den 5G-Rollout geht als „eher wenig fortschrittlich“ bezeichnen.

Die Ostschweizer Wirtschaft will nicht auf den Ausbau warten

Doch eigentlich wäre eine moderne Infrastruktur essenziell für die Region, denn die Ostschweiz ist ein innovativer Wirtschaftsstandort. Und möchte das auch bleiben. Die Anforderungen an das Kommunikationsnetz steigen stetig, weshalb die Modernisierung der Mobilfunkantennen unumgänglich ist. Dass der Ausbau des Mobilfunknetzes rasch vollzogen werden muss, fordern auch die Industrie- und Handelskammern Thurgau und St. Gallen-Appenzell.

Die IHK stellen drei zentrale Forderungen: Zur vollen Entfaltung der Technologie braucht es adaptive Antennen. Die Ostschweizer Kantone müssen ihren Handlungsspielraum besser nutzen und Bagatellverfahren für Modernisierung mit adaptiven Antennen einführen, lautet die erste Forderung. Das beschleunigt den Ausbau, reduziert administrative Kosten für alle Beteiligten und begünstigt die Wettbewerbsfähigkeit der Ostschweizer Wirtschaft. Zweitens soll die Schweiz die Grenzwerte beim Strahlenschutz an die internationalen Standards angleichen und auf einen «Swiss Finish» verzichten. Die Schweiz kennt nebst dem Immissionsgrenzwert, der auf internationale Empfehlung beruht, auch einen zehnmal strengeren Grenzwert namens Anlagegrenzwert (AGW). Und zu guter Letzt: Der Mobilfunkausbau in der Schweiz soll durch private Unternehmen erfolgen. Nur sie können mit der technologischen Entwicklung Schritt halten und wirtschaftliche Entscheidungen fällen. Forderungen nach Subventionen und einer einzelnen Monopolnetzbetreiberin sind abzulehnen.

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