Zurück zu den Storys

Bericht der Fachgruppe «Mobilfunk und Strahlung» zu 5G

1. Januar 2020

Die Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung hat Ende 2019 im Auftrag des Bundesamts für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einen umfassenden Bericht mit Fakten zum Thema Mobilfunk, 5G und Strahlung zusammengestellt. Der Bericht dient als Grundlage für die Diskussion in Sachen 5G und bestätigt unter anderem, dass der Einführung von 5G aus gesundheitlicher Sicht nichts entgegensteht.

Der Fachbericht analysiert die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks. Er liefert Fakten für die anstehenden Entscheide, wie 5G in der Schweiz ausgebaut werden kann und empfiehlt entsprechende Massnahmen. Die Arbeitsgruppe befasste sich zudem mit dem aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen. Der Bericht kommt zu folgenden Ergebnissen:

  1. Gesundheit: Entgegen den Bedenken in der öffentlichen Diskussion um 5G in Bezug auf Mobilfunk und Strahlung, konnten keine Gesundheitsauswirkungen bei den heute verwendeten Mobilfunkfrequenzen (für 5G in der Schweiz werden ähnliche Frequenzen wie für 4G und 3G verwendet) unter Einhaltung der bestehenden Immissionsgrenzwerte nachgewiesen werden.
  2. Ausbauoptionen von 5G: Die Arbeitsgruppe hat keine Empfehlung zur Anpassung der geltenden vorsorglichen Anlagegrenzwerte für Mobilfunkantennen und zur Weiterentwicklung des Mobilfunknetzes abgegeben. Sie zeigt in ihrem Bericht jedoch fünf Optionen zum Ausbau von 5G auf. Alle Optionen halten die strengen Schweizer Immissionsgrenzwerte ein, die wissenschaftlich nachgewiesen vor Gesundheitsauswirkungen schützt. Die Arbeitsgruppe zeigt die Auswirkungen in Bezug auf Leistungsfähigkeit, Anzahl zusätzlicher Mobilfunkanlagen, Exposition, Kosten und Realisierungsdauer auf, bis eine qualitativ gute 5G-Versorgung flächendeckend in der Schweiz realisiert ist.
  3. Die Arbeitsgruppe empfiehlt sechs Begleitmassnahmen:
    • Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung soll gemeinsam mit den Kantonen vereinfacht und harmonisiert werden;
    • das Monitoring der Exposition und der Gesundheitsauswirkungen soll weiterentwickelt werden;
    • die Information der Bevölkerung zu Mobilfunk und Strahlung soll verstärkt werden;
    • die Forschung zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen soll intensiviert werden;
    • der Bund soll eine Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung schaffen und
    • mit einer Austauschplattform soll die Diskussion zum Mobilfunk der Zukunft weitergeführt und nach Lösungen gesucht werden. 

Der Bericht der Fachgruppe «Mobilfunk und Strahlung» dient dem Bundesrat als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu 5G.

Weiterführende Informationen:

Zurück zu den Storys

Ähnliche Beiträge

Alle Storys