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Bundesrat entscheidet über weiteres Vorgehen zu 5G

22. April 2020

Der Bundesrat will die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft vorantreiben und erachtet dafür leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard als unverzichtbar. Gleichzeitig will er den Vorbehalten der Bevölkerung gegenüber 5G gerecht werden. An seiner Sitzung entschied der Bundesrat über das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G.

Der Bundesrat plant gemäss seiner Kommunikation im Anschluss an die Bundesratssitzung das folgende Vorgehen im Rahmen der Weiterentwicklung der Mobilfunktechnologie auf den neusten Technologiestandard 5G:

  1. Die Informationsgrundlage zu Mobilfunk und 5G soll verbessert werden. Dazu wird das Monitoring der Strahlenbelastung weiterentwickelt und eine neue Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung geschaffen. Weiter ist eine Intensivierung der Forschung und eine bessere Information der Bevölkerung vorgesehen.
  2. Damit soll eine bessere Entscheidungsgrundlage auch für zukünftige Mobilfunktechnologien geschaffen werden, um einer erneuten Polarisierung der Meinungen entgegen zu wirken.
  3. Eine Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen wird erarbeitet. Adaptive Antennen senden Signale gezielt in Richtung der Nutzerinnen und Nutzer. Mit zusätzlichen Abklärungen (Testmessungen) soll die nötige Transparenz bezüglich der tatsächlich zu erwartenden Exposition der Bevölkerung geschaffen werden. Damit wird eine einheitliche Behandlung von Baugesuchen auf kantonaler und kommunaler Ebene ermöglicht.
  4. Die Strahlengrenzwerte (Anlagegrenzwerte der NISV) bleiben zurzeit unverändert.

Bei seinen Entscheiden bezog sich der Bundesrat auf den Bericht der Fachgruppe «Mobilfunk und Strahlung», der im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im November 2019 veröffentlicht wurde (Link).

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