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Bundesrat will Bewilligungsverfahren für Mobilfunkanlagen verbessern

19. Januar 2026

Mobilfunk ist für Bevölkerung und Wirtschaft unverzichtbar. Um Instandhaltung und Modernisierung der Netze zu erleichtern, will der Bundesrat das Verfahren für die Bewilligung von Mobilfunkantennen anpassen. Er hat dazu die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Fernmeldegesetzes eröffnet. Die Vorlage reduziert Bürokratie, entlastet Behörden und Gemeinden und sorgt gleichzeitig für mehr Transparenz beim Betrieb der Mobilfunkinfrastruktur. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2026.

 

Funklöcher sind nicht nur für Nutzerinnen und Nutzer ärgerlich, es entstehen auch Risiken, wenn beispielsweise Rettungsdienste in Ernstfällen nicht erreichbar sind. Auch die Wirtschaft ist auf moderne und stabile Netze angewiesen. Um die zunehmenden Datenmengen einwandfrei zu bewältigen und die Effizienz und Zuverlässigkeit dieser kritischen Basisinfrastruktur sicherzustellen, braucht es die fortlaufende Instandhaltung und Modernisierung der Schweizer Mobilfunkinfrastruktur.

 

Das Problem: Kantone und Gemeinden sowie Mobilfunkbetreiber müssen komplexen Bewilligungsverfahren durchlaufen und sind demnach hohem administrativem Aufwand ausgesetzt. Seit 2024 sind aufgrund von Gerichtsentscheiden zudem sogenannte «Bagatellverfahren» für geringfügige Anpassungen nicht mehr möglich. Das führt zu zusätzlichen Verfahren, welche die Instandhaltungen und Ausbauten erschweren und den Netzausbau bremsen. Ohne eine Lösung für diese Problematik ist die Versorgung durch stabile, leistungsfähige und qualitativ hochwertige Mobilfunknetze gefährdet.

 

Eine Dringlichkeit, die auch auf politischer Ebene erkannt wurde. Der Bundesrat hat deshalb – auch im Zuge der vom Parlament überwiesenen Motion «Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen» – eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk auf den Weg gebracht.

 

Vereinfachung der Bewilligungsverfahren

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will mit der Vorlage das Bewilligungsverfahren vereinfachen. Und das macht Sinn, denn die langen Verfahrensdauern – bei Einsprachen oft mehrere Jahre – stehen im starken Gegensatz zur immer rascheren Technologieentwicklung. So kommen heute beispielsweise alle 12 bis 18 Monate neue Antennentypen auf den Markt. Im Zeitpunkt der rechtskräftigen Bewilligung entspricht die genehmigte Antenne daher häufig nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik oder ist gar nicht mehr verfügbar. Mit dem Vorschlag des Bundesrates lässt sich dieser Leerlauf vermeiden.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Gemeinden. Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkanlagen sind langwierig und aufwändig – für Gemeinden, Kantonsbehörden und Mobilfunkbetreiber. Jährlich werden 1’500 bis 2’000 Baugesuche eingereicht, die bis zu 100 Seiten umfassen. Bei Einsprachen können sich die Verfahren über mehrere Jahre hinziehen und die Behörden, Gemeinden und Gerichte belasten. Der Bundesrat schafft mit einer eindeutigen Regelung auf Gesetzesstufe Abhilfe: Die Gemeinden sind weiterhin zuständig für die Bewilligung von Masten und Anlagen. Die aufwändige Beurteilung und neu auch die Genehmigung der Sendeanlagen wären in der Kompetenz der Kantone. Wenn sich baulich nichts Relevantes ändert, sind keine erneuten Baubewilligungen mehr erforderlich. Das vereinfacht die Verfahren und wäre eine Entlastung insbesondere für die Gemeinden.

 

Weniger Bürokratie und mehr Transparenz

Die Vorlage stärkt zudem das Vertrauen in die Mobilfunkkontrolle. Alle Mobilfunkanbieter betreiben bereits seit Jahren ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem, das die Einhaltung der Grenzwerte und den ordnungsgemässen Betrieb der Anlagen überwacht. Mit der Revision wird die Grundlage für mehr Transparenz geschaffen: Öffentlichkeit und Behörden können künftig besser nachvollziehen, dass Gesundheitsschutz und Sicherheit gewährleistet sind. Gleichzeitig bleibt das Vorsorgeprinzip gewahrt - die mitunter weltweit strengsten Schutz- und Ausführungsbestimmungen sowie die Grenzwerte werden durch die Revision nicht verändert.

 

Die Vernehmlassung läuft vom 12. Dezember 2025 bis Ende März 2026. Anschliessend folgt die Botschaft des Bundesrats und der parlamentarische Prozess. Wann die Regulierung in Kraft treten wird, ist noch unklar.

 

Weitere Informationen zur Vernehmlassung:

Weitere Informationen zum Thema Baubewilligung bei Mobilfunkantennen:

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