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Volksinitiativen gegen Mobilfunk – was wollen sie?

31. August 2020

Fünf Komitees von Mobilfunkgegnern setzen sich derzeit auf nationaler Ebene ein, Volksinitiativen gegen 5G bzw. Mobilfunk insgesamt zu lancieren. Was wollen diese Initiativen und was wären die Konsequenzen, wenn das Volk zustimmt? Wir schaffen einen Überblick und nehmen die einzelnen Vorstösse unter die Lupe.

Pendente Initiativen und deren Status:

CHANCE5G setzt sich für einen konstruktiven Dialog zu 5G in der Schweiz ein. Wir schauen uns deshalb in mehreren Beiträgen die Volksinitiativen genauer an, die von der Bundeskanzlei formal geprüft wurden und sich bereits im Sammelstadium befinden. Den Anfang macht die «Eidgenössische Volksinitiative für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk»:

Die Initianten haben zum Ziel, «dass der Mobilfunk in ein Drinnen und Draussen aufgeteilt werde». Der Initiativtext enthält zwölf Punkte mit verschiedenen Forderungen zum «Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung». Drei Punkte hätten einen besonders starken Einfluss auf unsere heutige Mobilinfrastruktur:

2. […] die Leistung […] von Mobilfunksendern und drahtlosen lokalen Netzwerken sind in dem Mass herabzusetzen, dass die Immissionen die Gebäudedämpfung nicht mehr durchdringen; im Gebäudeinneren sind die Daten funkfrei durch Glasfaser- oder Koaxialkabel zu übertragen.

Zu Ende gedacht, bedeutet diese Forderung zwei Dinge: Erstens dürften Mobilfunkmasten nur noch mit drastisch reduzierter Leistung senden – schliesslich dürfte das Signal selbst im nahegelegensten Gebäude nicht mehr messbar sein. Damit wäre im Freien kein verlässlicher Mobilfunkempfang mehr möglich. Ausserdem wären insbesondere in Städten tausende Kleinantennen notwendig – das ist weder stromsparend noch ökologisch. Und es würde den Mobilfunk für die Konsumentinnen und Konsumenten stark verteuern.

Zweitens könnten Mobilfunkgeräte in Innenräumen nur noch genutzt werden, wenn in einem Gebäude ein eigenes «Innen-Netz» vorhanden ist. Andernfalls würde beim Betreten des Gebäudes die Verbindung abbrechen und wir wären nicht mehr per Telefon oder Textnachricht erreichbar.

Funknetze in Innenräumen nur mit enormem Aufwand

Ein solches Gebäude-internes Funknetz (WLAN oder Kleinstfunkzellen) wird durch den Initiativtext aber praktisch verunmöglicht:

4. das Gesetz reglementiert auch die privaten hochfrequenten Strahlungsquellen im Gebäudeinneren mit dem Ziel, dass keinerlei Funkstrahlung in benachbarte Räume dringen kann.

Es dürfte nur dann ein privates Netz betreiben werden, wenn sichergestellt wird, dass die Nachbarn keine Funkstrahlung abbekommen. Das ist illusorisch: Ein Funksignal hält sich nicht an Wohnungsgrenzen. Die Vorgaben wären nur mit dem Ersatz von Geräten sowie umfassenden baulichen Massnahmen umsetzbar – das hätte enorme Kosten und viel Elektroschrott zur Folge.

Somit bliebe für die meisten Haushalte nur die Kabelverbindung, was kaum praktikabel ist. Man stelle sich den Knoten vor, wenn in einer fünfköpfigen Familie alle mit einem kabelgebundenen Gerät im Wohnzimmer umhergehen. Haushalte in abgelegenen Gebieten ohne Glasfaser-Anschluss würden gar ganz vom schnellen Internet abgehängt. Das ist ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit.

Die tatsächliche Gefahr für die Gesundheit

Während die obengenannten Punkte eine starke Beeinträchtigung in unserer Nutzung von Smartphones und anderen Kommunikationsmitteln bewirken, könnte der letzte Punkt des Initiativtextes gar Leben kosten:

12. in öffentlichen Gebäuden wie […] Spitälern, Alters-, Behinderten- und Pflegeheimen sind die Räumlichkeiten frei von elektromagnetischer Strahlung einzurichten.

Gerade in den genannten Vorrichtungen sind bereits heute unzählige drahtlose Anwendungen im Einsatz, die Leben retten. Denken Sie an mobile Medizinalgeräte in Krankenhäusern, die den Zustand eines Patienten laufend überwachen und bei Unstimmigkeiten sofort einen Alarm an den Pager einer Ärztin senden. Oder an Notruf-Armbänder, die Bewohnerinnen und Bewohnern eines Altersheims nach einem Sturz die Alarmierung des Pflegepersonals erlaubt. Alle diese Anwendungen sind kabelgebunden nicht möglich.

Auch sind es solche Institutionen, die besonders von 5G profitieren werden: Mittels Analyse von Echtzeitdaten können Patientinnen noch besser betreut werden. Fachexperten können von überall auf der Welt einer Diagnose, Operation oder Therapie zugeschaltet werden. Und autonome Pflegeroboter machen das Leben von Pflegeheimbewohnenden einfacher und sicherer.

Fazit

Fakt ist: Nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand bedeutet Mobilfunk keine Gesundheitsgefährdung. Das «Vorsorgeprinzip» der Initiative ist weit einschneidender als heutige Einschränkungen für Raucher – obwohl Zigaretten im Gegensatz zu Mobilfunk erwiesenermassen krebserregend sind. Und auch für die von den Initianten fälschlicherweise als «Krankheitsbild» dargestellte Elektrosensibilität konnte bis heute keine wissenschaftliche Evidenz für einen Zusammenhang mit Mobilfunkantennen gefunden werden.

Die Forderungen des Initiativkomitees bevormunden die Bevölkerung und hätten – ohne wissenschaftlich bewiesenen Nutzen – massive Einschränkungen im Alltag zur Folge. Die Volksinitiative würde der Schweiz stark schaden, ohne einen Mehrwert zu bringen.

Nachtrag 25.02.2021: Das Inititivkomitee zog die Initiative mit weniger als 15'000 Unterschriften zurück. (Artikel BLICK)

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