Was hat es eigentlich mit den Grenzwerten im Mobilfunk auf sich?
In der Diskussion um 5G geht es oftmals um Strahlenschutz-Grenzwerte. Dass diese Limiten da sind, um uns vor negativen gesundheitlichen Auswirkungen zu schützen, wissen die meisten. Aber vielen ist nicht bewusst, dass sich durch 5G diesbezüglich nichts ändert. Wie aber werden diese Grenzwerte definiert und wovor schützen sie uns genau?
Gesetzliche Schutzlimiten gibt es in verschiedenen Bereichen. Ein Beispiel ist der Schallschutz bei Konzerten: Dank wissenschaftlichen Untersuchungen wissen wir, welche Schallpegel unser Gehör bei plötzlicher und welche bei langandauernder Exposition dauerhaft schädigen können. Entsprechend gibt es strenge Vorgaben zum maximalen Lautstärkepegel und Grenzwerte für die durchschnittliche Beschallung über eine bestimmte Zeitdauer.
Ganz ähnlich ist die Situation bei nichtionisierender Strahlung, wie sie Mobilfunk oder WLAN als Träger dient. Seit Jahrzehnten untersuchen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ob diese Strahlung Auswirkungen auf uns, auf Tiere oder auf die Natur hat. Aus dieser Forschung leiten sich die geltenden Schutzwerte ab.
Schutz vor schädlicher Erwärmung
Eine bedeutende Instanz in der Definition der Grenzwerte ist die internationale Strahlenschutzorganisation ICNIRP. Sie gibt Empfehlungen zu vorsorglichen Strahlenwerten ab, die als Grundlage für die gesetzlichen Vorschriften in vielen Ländern dienen. Die Empfehlungen der INCIRP orientieren sich am sogenannten thermischen Effekt. In den mehreren tausend Studien zu Mobilfunk ist dies der einzige nachgewiesene und kausal erklärte Effekt von gesundheitlicher Relevanz.
Nichtionisierende Strahlung transportiert Energie. Diese wird von unserer Haut absorbiert, was ab einem gewissen Energieniveau zu einer Erwärmung des Gewebes führt. Unser Körper kann Temperaturunterschiede grundsätzlich ausgleichen. Aus Studien wissen wir aber, dass eine Erhöhung um mehr als 1 °C über eine längere Zeitdauer potenziell negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die Ein-Grad-Schwelle ist deshalb der Basiswert für die Definition der Grenzwerte.
Grosszügige Sicherheitsmargen
Um auf Nummer sicher zu gehen – und um allfällige heute noch nicht bekannten biologischen Effekte von nichtionisierender Strahlung zu berücksichtigen – wendet die ICNIRP einen zusätzlichen Schutzfaktor von 50 an. Das heisst, die Grenzwert-Empfehlung liegt 50-mal tiefer als der Energiewert, der für die Gewebe-Erwärmung um 1 °C notwendig wäre. Mit anderen Worten: Eine Mobilfunkantenne darf nach ICNIRP höchstens 2 % der Leistung aussenden, die zu einer problematischen Erwärmung von Organismen führen könnte.
Schweiz ist Weltmeisterin im Strahlenschutz
Die Schweiz geht noch einen grossen Schritt weiter. Unser Umweltschutzgesetz (USG) sieht vor, Emissionen aller Art so weit wie technisch möglich und wirtschaftlich tragbar zu reduzieren. Bezüglich Mobilfunk wird diesem Vorsorgeprinzip in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) Rechnung getragen: In der Schweiz gilt heute ein Anlagegrenzwert von 4-6 V/m – das ist rund 10-mal strenger als die ICNIRP-Empfehlung. Eine Schweizer Mobilfunkanlage darf also gerade mal 0.2 % der Leistung aussenden, welche die Grenze zu einer potenziell schädlichen Erwärmung ausmacht. Diese Vorgaben sind technologieneutral formuliert. Sie gelten somit für die bisherigen Mobilfunkstandards 4G und 3G genauso wie für 5G.
Die 0.2 % sind aber ohnehin nur ein Maximalwert. Die tatsächliche Strahlenbelastung für Bürgerinnen und Bürger ist im Alltag nochmals bedeutend tiefer. Messungen des Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Instituts der Universität Basel haben ergeben, dass in unserem Zuhause eine durchschnittliche elektrische Feldstärke von gerade einmal 0.11 V/m vorhanden ist – 45-mal weniger als der Schweizer Grenzwert. Diese Strahlung kommt zudem zu 90 % von unseren eigenen Geräten.
Strahlung von Mobilfunkantennen ist unbedeutend
Die Antenne in der Nachbarschaft ist, was die eigene Strahlenbelastung angeht, oft unerheblich. Vor diesem Hintergrund ist der Fokus auf Funkstrahlung und Grenzwerte in der öffentlichen Diskussion um 5G unverhältnismässig. Der Schutz der Gesundheit ist in der Schweiz mehr als gewährleistet. Es gilt nun, Rahmenbedingungen zu legen, damit wir die Chancen und Vorteile eines modernen Schweizer Mobilfunknetzes nutzen können.
Weiterführende Informationen: